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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf Lohnfortzahlung am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.

Liebe Mandanten,

 

der Inhalt dieser Seite zum Thema Lohnfortzahlung wird derzeit überartbeitet. Bitte schauen Sie in den nächsten Tagen noch einmal vorbei.

 

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Mit herz­li­chen Grü­ßen

Ihre

Ulrike Ludolf

Fach­an­wäl­tin für Ar­beits­recht

&

Sabine Hermann

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht

Ihre Rechtsanwälte in Marl, Kreis Recklinghausen

Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise

Frage: Bekomme ich noch Lohn, wenn ich in Quarantäne muss?

Antwort: Ja, es gilt hier nichts anderes, als wenn Sie auf Grund einer "normalen" Erkrankung arbeitsunfähig sind. Wenn sie mindestens 4 Wochen beschäftigt waren, muss der Arbeitgeber über 6 Wochen Lohn oder Gehalt weiter zahlen. Sie brauchen auch nicht befürchten, dass der Arbeitgeber auf Grund möglicher Umsatzeinbußen ihr Gehalt nicht zahlen kann. Denn er bekommt dieses Geld gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz vom Staat erstattet. Ab der siebten Woche erhalten Sie denn Krankengeld von der Krankenkasse.

Muss er den Betrieb auf Grund der Korona-Krise vorübergehend schließen, bekommen Sie Kurzarbeitergeld (unabhängig davon, ob Sie in Quarantäne sind oder nicht).

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ulrike Ludolf

Hallo, ich bin Ulrike Ludolf, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich helfe Arbeitnehmern Lohnfortzahlung durchzusetzen!

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Unser Wohlfühl-Service für Sie

Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zerrt an den nerven. Daher bie­ten wir Ihnen einen Ser­vice, mit dem Sie sich bei uns rund­um wohl füh­len.

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Ihr Team für Arbeitsrecht:

v.l.n.r. Rechtsanwälte Ludolf, Hermann und Werner

Drei Anwältinnen, ein Ziel: Bestmögliche Vertretung von Arbeitnehmern bei Problemen mit der Lohnfortzahlung!

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